Allgemeine Geschäftsbedingungen

STANDARDMÄSSIGE KAUFBEDINGUNGEN



1. ANNAHME:

Als Beweis für die Annahme dieser Bestellung und deren sämtlicher Bedingungen gilt die Ausführung der Bestätigungskopie hiervon durch den Anbieter oder dessen Beginn der Leistung oder des Versands. Sofern hier nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt diese Bestellung nicht als Annahme eines Angebots, eines Kostenvoranschlags oder eines Vorschlags seitens des Anbieters und etwaige Bezüge darauf geschehen nur zum Zwecke der Angabe von Preisen und der Art und Beschreibung der bestellten Güter und Dienstleistungen. Diese Bestellung ist abhängig von der Annahme der hier enthaltenen Bedingungen. Jegliche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen gelten ohne die Notwendigkeit einer weiteren Ablehnungsbenachrichtigung vom Käufer als abgelehnt und haben keinerlei Rechtskraft oder Wirkung. Abweichungen bei der Lieferung oder von den Bedingungen sind nur dann bindend für das diese Bestellung einreichende Unternehmen („Käufer“), wenn diese schriftlich vom Einkäufer oder einem sonstigen bevollmächtigten Vertreter des Käufers angenommen und unterzeichnet wurden.



2. BESTÄTIGUNG:
Die Bestätigungskopie dieses Auftrags muss umgehend dem Käufer zurückgegeben werden. Der Versand und/oder die Zustellung muss unter Einhaltung des auf der Vorderseite dieser Bestellung festgelegten Zeitplans erfolgen. Wenn der Anbieter den Zeitplan des Käufers nicht einhalten kann, muss der Anbieter dies auf der Bestätigungskopie vermerken und einen Lieferplan vorschlagen, den der Anbieter einhalten kann. Es steht dem Käufer frei, den vorgeschlagenen Lieferplan anzunehmen oder abzulehnen.



3. LIEFERPLAN:
Sofern nicht schriftlich anderweitig festgelegt, ist der Anbieter nicht berechtigt, materielle Verpflichtungen oder Produktionsvereinbarungen einzugehen, die die bestellte Menge übersteigen oder früher eingegangen werden, als zur Einhaltung des Lieferzeitraums des Käufers nötig ist. Es unterliegt der Verantwortung des Anbieters, diesen Zeitplan einzuhalten, jedoch nicht, den Bedarf des Käufers vorherzusehen. Früher als planmäßig an den Käufer gelieferte Güter können auf Kosten des Anbieters an diesen zurückgegeben werden; der Käufer hat auch die Möglichkeit, die Begleichung der Rechnung bis zu den eigentlichen Lieferdaten zurückzuhalten, sofern der Käufer die vorzeitige Lieferung nicht ausdrücklich genehmigt. Falls die Zahlung zurückgehalten wird, wird der Rechnungsbetrag wie gewohnt ab dem eigentlichen Lieferdatum abgezinst. Nicht angeforderte teilweise Materiallieferungen können auf Kosten des Anbieters an diesen zurückgegeben werden, sofern keine ausdrückliche Genehmigung für eine teilweise Lieferung des Käufers vorliegt; der Käufer hat auch die Möglichkeit die Begleichung der Rechnung bis zum Abschluss der Bestellung zurückzuhalten. Skontofristen werden ab dem Datum des Eingangs der letzten Rechnung oder ab dem Datum des Abschlusses der Bestellung berechnet. Ausschlaggebend ist, welches Datum zuletzt eintrifft.



4. GARANTIEN:

Der Anbieter garantiert, dass alle hier abgedeckten Güter, Materialien und Dienstleistungen frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind und dass alle bereitgestellten Güter marktgängig sind und den jeweiligen Spezifikationen, Zeichnungen, Proben und/oder Beschreibungen entsprechen. Sofern nicht gemäß detaillierten, vom Käufer bereitgestellten Entwürfen gefertigt, übernimmt der Anbieter die Verantwortung und garantiert, dass alle Güter für den vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet sind. Die Garantien des Anbieters erstrecken sich gemeinsam mit dessen Dienstleistungsgarantien auf den Käufer und jeden nachfolgenden Kunden. Die Haftung des Anbieters unter diesem Vertrag gilt für sämtliche Produkthaftungsansprüche, -klagen oder -prozesse und schließt ohne Summenbeschränkung Folge- und Nebenschäden jeder Form oder Art ein. Zudem beschränkt sich ohne Einschränkung des Vorgenannten die Haftung des Anbieters nicht auf den berichtigten Vertragspreis und beinhaltet Schadenersatz aufgrund entgangener Gewinne oder Einnahmen oder des Verlusts derer aufgrund erhöhter Kosten für den Erwerb oder die Verbesserung von Ausrüstung, Materialien und Produkten oder Dienstleistungen außerhalb der Angebotspalette des Käufers, Ansprüche der Kunden des Käufers und Lagerhaltungs- oder Nutzungskosten. Sämtliche Garantien gelten über jede Prüfung, Lieferung, Annahme oder Bezahlung für die Güter oder Dienstleistungen des Käufers hinaus.



5. PRÜFUNG:
Alle Materialien und Artikel sind neu, sofern nicht anders angegeben, und alle Materialien sowie die Verarbeitung unterliegen der Prüfung und Genehmigung durch den Käufer, dessen beauftragte Prüfungsstellen und/oder Regierungs- oder Quasi-Regierungsstellen. Der Käufer hat das Recht, die Materialien und die Verarbeitung aller Güter zu allen Zeiten und an allen Orten zu prüfen und zu testen, auch, soweit anwendbar, während der Herstellung; wenn eine solche Prüfung oder ein solcher Test auf dem Gelände des Anbieters durchgeführt wird, rüstet der Anbieter ohne Zusatzkosten alle angemessenen Einrichtungen entsprechend aus und bietet Unterstützung bei der Durchführung sicherer und bequemer Prüfungen oder Tests an. Jeder bestellte Artikel unterliegt einer finalen Prüfung und Annahme durch den Käufer am vom Käufer in der entsprechenden Bestellung angegebenen Zielort, auch wenn der Titel bereits auf den Käufer übergegangen ist, der Käufer bereits eine Vorzahlung getätigt hat oder der Käufer oder dessen Kunde bereits eine Qualitätsprüfung vorgenommen hat. Jegliche Prüfungen oder Annahmen im Werk des Anbieters oder an sonstiger Stelle während oder nach der Herstellung sind ausschließlich vorläufiger Natur, ungeachtet dessen, ob diese Prüfung oder Annahme in den Bedingungen dieser Bestellung festgelegt ist, und können nicht als endgültige Annahme oder Verzicht auf das vorgenannte Recht der Prüfung und Annahme oder Ablehnung nach Empfang der Materialien oder Artikel durch den Käufer gewertet werden.



6. ABLEHNUNG:
Sollten hierunter gelieferte Güter Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen oder anderweitig nicht konform mit den Zeichnungen, Spezifikationen, Proben, festgelegten Lieferplänen und/oder Beschreibungen sein, hat der Käufer das Recht, diese Güter gegen Gutschrift oder Rückerstattung an den Anbieter zurückzugeben. Derartige Güter werden vom Anbieter ausschließlich auf schriftliche Anweisung des Käufers ersetzt oder repariert, mit Ausnahme der Güter, die laut schriftlichem Übereinkommen zwischen Käufer und Anbieter vom Käufer auf Kosten des Anbieters repariert werden. Sämtliche Rückgaben geschehen FOB Werk des Käufers (FOB Buyer's plant), Transport per Nachnahme (Ausweisung des vollen Werts, sofern vom Anbieter nicht anders angegeben) und der Anbieter trägt sämtliche Verlustrisiken vom Versendezeitpunkt an. Die hier beschriebenen Prüfungsrechte verstehen sich zusätzlich zu und nicht als Einschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel. Ein Versäumnis des Käufers, von seinem Ablehnungsrecht für Güter Gebrauch zu machen, stellt weder implizit noch auf sonstige Weise einen Verzicht auf sonstige derartige Rechte oder Rechtsmittel dar. An den Anbieter gegen Gutschrift oder Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegebene und nicht gemäß schriftlicher Anweisung vom Käufer durch den Anbieter reparierte Güter werden vom Verkäufer zerstört. Vom Käufer an den Anbieter gemäß diesen Bedingungen zurückgegebene Güter dürfen nicht weiterverkauft oder an sonstige Personen oder Unternehmen entsorgt werden.



7. RECHTSANSPRUCH:
Der Anbieter garantiert, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der in dieser Bestellung enthaltenen Artikel und/oder zum Zeitpunkt der Begleichung der Rechnung für solche Artikel oder jegliche Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Produkte oder sonstigem Eigentum, die in die Artikel integriert werden, oder für geleistete Arbeitsstunden oder Dienste, keine dinglichen oder Pfandrechte jeglicher Art an den Artikeln oder Materialen existieren; der Anbieter muss daher als Voraussetzung für die Begleichung der Rechnung auf Anfrage des Käufers alle erforderlichen Affidavits und sonstigen Dokumente und Vereinbarungen in Bezug auf dingliche und Pfandrechte vorlegen.



8. VERSICHERUNG:
Der Anbieter stimmt zu, mindestens die folgenden Versicherungen in Bezug auf alle unter dieser Bestellung durchgeführten Arbeiten bereitzustellen:

a. Entschädigungsversicherung für Arbeitnehmer, einschließlich Indossament für alternative Arbeitgeber, in einer gemäß der Gesetze der USA, des Landes, des Staates oder der Verwaltungseinheit, wo die Arbeit oder ein Teil der Arbeit durchgeführt wird, ausreichenden Höhe und Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer in einer Mindesthöhe von 1.000.000 USD pro Versicherungsfall;

b. Allgemeine betriebliche Haftpflichtversicherung, einschließlich Haftpflicht für Geschäftsräume und vertragliche Haftung, bei der die Haftungsobergrenze für Sachschäden und körperliche Verletzungen, einschließlich Unfalltod, mindestens bei einer kombinierten Einzelobergrenze von 5.000.000 USD pro Vorfall liegt. Falls der Anbieter über eine höhere Haftungsobergrenze verfügt, muss diese dem Käufer gegenüber bestätigt werden.

c. Bei Einsatz von Fahrzeugen des Anbieters auf dem Gelände des Käufers und/oder zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieser Bestellung oder für anderweitige Zwecke im Namen des Käufers, besteht die Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Haftungsobergrenze für Sachschäden und körperliche Verletzungen, einschließlich Unfalltod, aus einer kombinierten Einzelobergrenze von 1.000.000 USD pro Vorfall. Falls der Anbieter über eine höhere Haftungsobergrenze verfügt, muss diese dem Käufer gegenüber bestätigt werden.

d. Haben der Anbieter oder dessen Subunternehmer Materialien oder Ausrüstung des Käufers in Verwahrung, unter ihrer Aufsicht oder unter ihrer Kontrolle, benötigt der Anbieter eine Gesamtsachversicherung, deren Summe mindestens den Materialwert abdeckt.

e. Führt der Anbieter freiberufliche Dienstleistungen im Namen des Käufers aus, benötigt der Anbieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftungsobergrenze von nicht weniger als 5.000.000 USD.



Der oben beschriebene Versicherungsumfang hat in einer den Käufer zufriedenstellenden Form zu bestehen und muss eine Bestimmung enthalten, die Stornierungen oder materielle Änderungen verbietet, sofern diese nicht dem Käufer mindestens zehn (10) Tage im Voraus mitgeteilt werden. All diese Versicherungspolicen betreffen vorrangig Fälle eines sich aus der Arbeitsleistung des Anbieters ergebenden Verlustes und garantieren, dass die Police, mit Ausnahme der Haftungsobergrenze, bei der Versicherung von mehr als einer Partei greift als wäre jeder Versicherte durch eine separate Police versichert, ohne dass ein Recht auf Inanspruchnahme von Leistungen eines anderen Versicherers durch den Käufer besteht. Beglaubigte Kopien über die besagten Versicherungspolicen oder Urkunden, die als Beweis für derartige Versicherungen und Indossamente dienen, die die Danaher Sensors and Controls Group und den Käufer als weiteren Versicherten oder im Fall der Gesamtsachversicherung als Zahlungsbegünstigten bei Verlust ausweisen, müssen dem Käufer bei Unterzeichnung einer Langzeitvereinbarung zwischen Käufer und Anbieter und vor Beginn jeglicher hierin festgelegten Arbeiten sowie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erneuerung oder Änderungen solcher Policen zugesandt werden. Der Anbieter und dessen Versicherer stimmen überein, dass auf Forderungsübergangsrechte der Danaher Sensors and Controls Group und des Käufers im gesetzlich zulässigen Rahmen hiermit verzichtet wird. Der Anbieter weist diesen Verzicht in allen hierunter erforderlichen Policen aus, informiert den Käufer in jedem Fall bei Ausführung einer Langzeitvereinbarung zwischen Käufer und Anbieter sowie vor Beginn sämtlicher hier beschriebener Arbeiten über die maximale Summe der Versicherungspolicen sowie den Selbstbehalt.

a. Alle der gemäß dieser Vereinbarung dem Käufer zugesandten Versicherungsurkunden müssen die Auftragsnummer, auszuführende Arbeit oder jegliche Langzeitvereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Anbieter enthalten und müssen darüber hinaus bestätigen, dass sich der Versicherungsschutz auf alle Haftungsansprüche des Anbieters, seiner Mitarbeiter, Besucher oder Vertreter erstreckt und dass die Versicherung nicht durch fahrlässige Handlungen des Anbieters, unabhängig davon, ob diese Handlungen gegen Gewährleistungen, Erklärungen oder Bestimmungen in den Policen verstoßen oder diese verletzen, ihre Gültigkeit verlieren.

b. Der Anbieter willigt ein, den jeweils zutreffenden Kern dieser Bedingung in alle erlaubten Unterverträge einzufügen, die der Anbieter zur Unterstützung der im Rahmen dieser Bestellung ausgeführten Arbeiten eingeht.



9. ÄNDERUNGEN:
Der Käufer kann jederzeit schriftliche Änderungen bezüglich des generellen Umfangs dieser Bestellung an einem oder mehreren der Folgenden vornehmen:

a. in dieser Bestellung enthaltene Zeichnungen, Designs oder Spezifikationen,

b. Versand- oder Verpackungsmethode,

c. Zustellungsort; und

d. die Anzahl von Gütern, die der Käufer dem Anbieter in Übereinstimmung mit dieser Bestellung zur Verfügung stellen muss.

Wenn eine derartige Veränderung eine Erhöhung oder Absenkung der Kosten oder der benötigten Zeit für die Leistung oder einen Teil der Arbeit unter dieser Bestellung verursacht, werden der Bestellungspreis, der Lieferplan oder beides angemessen angepasst. Ein Anspruch des Anbieters auf eine Anpassung gemäß dieser Klausel muss innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Empfangsdatum der Änderungsbenachrichtigung durch den Anbieter geltend gemacht werden. Der Käufer hat das Recht, alle Ansprüche hierunter zu einer angemessenen Zeit oder angemessenen Zeiten durch Inspektion und Überprüfung der Aufzeichnungen, Standorte, Arbeiten oder Materialien des Anbieters mit Bezug zu dieser Bestellung zu prüfen.



10. PREISE:
Der Anbieter garantiert, dass die dem Käufer hierin berechneten Preise oder sonstigen Gebühren nicht gegen jegliche Preiskontrollbestimmungen der US-amerikanischen Regierung verstoßen. Die Erhebung von Gebühren jedweder Art, einschließlich Kosten für Verpackungsmaterial und Transport, ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Käufer genehmigt. Die Frachtgebühren für in dieser Bestellung enthaltene Materialien oder Artikel entsprechen den zum Zeitpunkt der Auslieferung oder Durchführung der Dienste rechtlich geltenden Tarifen des Spediteurs.



11. STEUERN:

Die hier angegebenen Preise beinhalten alle derzeit und in Zukunft aufzuschlagenden und vom Anbieter abzuführenden Steuern für diese Bestellung mit Ausnahme der hier ausgewiesenen staatlichen Mehrwertsteuer, die vom Käufer zu entrichten ist, sofern das Kästchen „Nicht für den Wiederverkauf“ auf dieser Bestellung markiert ist.



12. VERWENDUNG DES KÄUFERNAMENS:
Der Anbieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers in keiner Weise berechtigt, die Tatsache, dass der Anbieter dem Käufer die hierin genannten Artikel geliefert oder darüber einen Vertrag abgeschlossen hat, zu veröffentlichen, die Preise bekannt zu machen, zu denen der Anbieter dem Käufer diese Artikel zum Kauf anbietet, oder den Namen des Käufers oder dessen Kunden zu Werbezwecken des Anbieters zu verwenden. Wenn die in dieser Bestellung aufgeführten Artikel kundenspezifischen Designs unterliegen – dabei kann es sich um eine Montage oder eine Komponente der Montage handeln – oder wenn auf den Materialien das Warenzeichen und/oder sonstige Erkennungszeichen des Käufers vorhanden sind, dann dürfen auf den Materialien keine Warenzeichen oder Kennzeichnungen des Herstellers oder Anbieters vorhanden sein; außerdem dürfen ähnliche Materialien nicht verkauft oder auf sonstige Weise an eine andere Partei als den Käufer übergeben werden.



13. PATENTE:
Für den Fall, dass die hierunter gelieferten Güter nicht gemäß der vom Anbieter dem Käufer zum Zweck der Herstellung solcher Güter bereitgestellten Entwürfe gefertigt werden, garantiert der Anbieter, dass der Verkauf oder die Benutzung der hierunter gelieferten Güter oder die verwendeten Prozesse weder in den USA noch in anderen Ländern Patente, Dienstleistungsmarken oder Warenzeichen, Urheberrechte oder Eigentumsrechte von Drittparteien an geistigem Eigentum verletzen, und stimmt einer Schadloshaltung des Käufers und dessen jeweiligen Kunden durch den Anbieter in Bezug auf sämtliche Ausgaben, Verluste, Schäden oder Haftbarkeiten zu, die aufgrund tatsächlicher oder mutmaßlicher Verletzungen derartiger Rechte an geistigem Eigentum durch solche Güter (oder deren Verwendung, Verkauf oder Verbreitung durch den Käufer) entstanden sein können. Der Anbieter stimmt weiterhin der Verteidigung auf eigene Kosten des Anbieters in Bezug auf jede Klage, jedes Verfahren oder jede Forderung auf Basis mutmaßlicher Verletzungen dieser Art zu. Der Anbieter informiert den Käufer ordnungsgemäß über derartige Verfahren oder Klagen; der Käufer und seine nachfolgenden Kunden haben das Recht, an der Verteidigung bei einer solchen Klage teilzunehmen.



14. VERTRAULICHE INFORMATIONEN:
Sämtliche dem Anbieter durch den Käufer zur Verfügung gestellten Veröffentlichungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, technischen und sonstigen Informationen (und alle damit verbundenen Rechte) sind und bleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Käufers und werden im Vertrauen, in dem Einverständnis und mit der Zustimmung des Anbieters übermittelt, dass sie an keinerlei Drittparteien übermittelt oder diesen bereitgestellt werden, vom Anbieter weder ganz noch teilweise für nicht vom Käufer ausgewiesene Zwecke genutzt werden und auf Anfrage des Käufers umgehend an diesen zurückgegeben werden.



15. EIGENTUM DES KÄUFERS:
Sofern nicht schriftlich anders angegeben, ist und bleibt der Käufer Eigentümer jedweder dem Anbieter bereitgestellter oder verfügbar gemachter Beschreibungen, einschließlich Werkzeuge, Ausrüstung und Materialien, deren Titel auf den Namen des Käufers lautet, sowie jeglichem Ersatz davon. Außer Materialien ist keinerlei Eigentum ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers zu modifizieren. Dieses Eigentum wird vom Anbieter klar markiert oder anderweitig angemessen als Eigentum des Käufers ausgewiesen (mit Name) und sicher, separat und getrennt vom Eigentum des Anbieters aufbewahrt. Der Anbieter verwendet dieses Eigentum ausschließlich für die hierin beschriebene Arbeitsleistung oder gemäß der schriftlichen Anweisungen des Käufers. Während sich dieses Eigentum im Besitz oder unter Kontrolle des Anbieters befindet, wird es in einem guten Zustand gehalten, auf Risiko des Anbieters besessen und auf Kosten des Anbieters für eine Summe versichert, die den bei Verlust an den Käufer zu zahlenden Kosten für einen Ersatz entspricht. Wird solches Eigentum in Ausführung dieser Bestellung nicht materiell verbraucht, unterliegt es der Prüfung und Entfernung durch den Käufer, der für diesen Zweck das Zutrittsrecht ohne zusätzliche Haftung gegenüber dem Anbieter hat. Wenn vom Käufer angewiesen, hat der Anbieter den Ort derartigen Eigentums bekannt zu geben und/oder es für den Versand bereit zu machen und es FOB Anbieterstandort in einem gleich guten Zustand wie dem, in dem der Anbieter es ursprünglich erhalten hat, wobei angemessener Verschleiß und Abnutzung akzeptabel sind, an den Käufer zu versenden.



16. VERZUG:
Zeit ist bezüglich dieser Bestellung der wesentliche Faktor. Das Versäumnis des Anbieters, die bestellten Güter bis zum festgelegten Lieferdatum zur Verfügung zu stellen, stellt eine Vertragsverletzung dar. Der Anbieter hat ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers kein Recht, die Lieferung der betroffenen Artikel zu verzögern.



17. VERZUGSMITTEILUNG:
Der Anbieter hat den Käufer umgehend schriftlich über tatsächliche oder potenzielle Verzögerungen oder drohende Verzögerungen bezüglich der Ausführung dieser Bestellung zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungen müssen alle relevanten Informationen zu den Ursachen der Verzögerung und deren Hintergründen enthalten. Der Anbieter hält den Käufer während des Bestehens solcher tatsächlicher oder potenzieller Ursachen über deren Auswirkungen auf den Zeitplan oder die Arbeiten und den Versand oder die Lieferungen sowie die Maßnahmen zur Behebung dieser Ursachen auf dem Laufenden.



18. BEENDIGUNG AUFGRUND VON VERZUG:
Der Anbieter gilt im Rahmen dieser Bestellung als im Verzug, wenn:

a. Der Anbieter liefert oder handelt nicht gemäß der Vereinbarung oder der Anbieter verstößt gegen die hierin genannte Bedingungen oder Garantien; oder

b. der Anbieter stellt seinen Betrieb im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein (einschließlich der Unfähigkeit, Verpflichtungen bis zum Fälligkeitsdatum zu erfüllen) oder gegen den Anbieter wird ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet oder von ihm selbst beantragt oder der Anbieter ernennt ein Konkursverwalter oder ersucht die Ernennung einer solchen Person oder der Anbieter räumt eine Abtretung zugunsten von Gläubigern ein.



Kann der Anbieter einen solchen Verzugsgrund nicht innerhalb von zehn (10) Tagen (oder einer vom Käufer schriftlich genehmigten längeren Zeitspanne) nach Erhalt einer diesen Sachverhalt angebenden Benachrichtigung des Käufers beheben, hat der Käufer das Recht, mittels eines schriftlichen Hinweises auf den Verzug durch den Anbieter und ohne Verzicht auf seine Käuferrechte diese Bestellung ganz oder teilweise ohne jegliche Haftung zu stornieren, mit Ausnahme fertiggestellter, gelieferter und angenommener Güter und mit Ausnahme der Nichtstornierung jenes Teils dieser Bestellung unter der Voraussetzung einer Verrechnung jedweder eventueller Ansprüche des Käufers gegenüber dem Anbieter. In Bezug auf fertiggestellte, laufende oder anderweitig unfertige Arbeiten im Rahmen dieser Bestellung hat der Käufer jedoch sofort nach Benachrichtigung über diesen Sachverhalt das Recht auf vollständiges Eigentum und Besitz an der gesamten oder an einem Teil der Arbeit, ungeachtet dessen, ob eine Übereinstimmung bezüglich der Endpreisbedingungen erzielt wurde. Zudem erstattet der Anbieter dem Käufer sämtliche diesem durch einen derartigen Verzug entstandenen Kosten wie etwa Preissteigerungen, entgangene Gewinne und sämtliche Kosten im Rahmen der Entwicklung und Qualifizierung einer neuen Angebotsquelle, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf doppelte Werkzeugherstellung, Arbeit von Ingenieuren, Reisekosten, Eilgebühren und sonstige Kosten.



19. BEENDIGUNG AUS GRÜNDEN DER ZWECKMÄSSIGKEIT:
Der Käufer hat das Recht, diese Bestellung jederzeit ganz oder teilweise nach schriftlicher Benachrichtigung des Anbieters aus Gründen der Zweckmäßigkeit zu kündigen. In diesem Fall stellt der Anbieter nach dem Empfang einer solchen Benachrichtigung, sofern nicht anders vom Käufer angewiesen, sämtliche Arbeiten und die Abwicklung von Material- und Zubehörbestellungen in Verbindung mit der Ausführung dieser Bestellung umgehend ein und storniert zeitnah alle ausstehenden Bestellungen. Der Käufer verhandelt mit dem Anbieter eine zu zahlende Summe zur Begleichung angemessener und notwendiger, direkt im Zusammenhang mit dieser Bestellung aufgetretener Ausgaben bis zum Datum der Stornierung. Der Käufer ist jedoch nicht haftbar für entgangene Gewinne im Rahmen dieser Bestellung oder des auf diese Art stornierten Teils derselben. Wird eine derartige Stornierung durch die Beendigung eines Regierungsvertrages verursacht, beschränkt sich die Rückerstattung des Käufers an den Anbieter lediglich auf einen Teil der vom Käufer enthaltenen Rückerstattung von der Regierung aufgrund der Zurechenbarkeit einer solchen Stornierung zu dieser Bestellung.



20. RECHNUNG:
Eine separate Rechnung für jede Sendung mit der Bestellnummer des Käufers muss unverzüglich versandt werden. Wenn eine durch ein anderes Unternehmen gelieferte Sendung durch den Anbieter in Rechnung gestellt wird, müssen auf der Rechnung und auf allen sonstigen Dokumenten der Name des Frachtführers und der Herkunftsort der Sendung festgehalten sein.



21. BEZAHLUNG:
Die Bezahlung von Netto- oder skontobegünstigten Rechnungen wird ab dem Datum berechnet, an dem dieser Bestellung entsprechende, akzeptable Rechnungen an den ausgewiesenen Standorten des Käufers eingehen, oder ab dem Empfangsdatum der akzeptablen Güter durch den Käufer, je nachdem, welches Ereignis später eintritt. Für Käufe des Käufers von dessen Anbietern gelten folgende Bedingungen: 75 Tage netto – Zahlungen erfolgen per VISA-Einkaufskarte. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, vom Anbieter an den Käufer oder dessen Verbundunternehmen geschuldete Summen gegen jeden Rechnungsbetrag in Zusammenhang mit dieser Bestellung aufzurechnen.



22. VERSAND:
Der Anbieter muss, sofern nicht anderweitig angewiesen, die in den Transportanweisungen des Käufers aufgeführten Anweisungen einhalten. Die Bestellnummer und sonstige angegebene Identifikationsdaten des Käufers werden gut sichtbar auf allen Dokumenten, Versandbenachrichtigungen, Frachtbriefen, Packlisten, Rechnungen und sonstigen Unterlagen sowie auf allen Paketen, Kisten, Fässern und sonstigen Transportbehältern angegeben. Innerstädtische Sendungen oder Sendungen an Lager, die Stahl oder Stangenmaterial usw. enthalten, müssen mit dem Namen des Spediteurs und dem Zielort beschriftet oder gekennzeichnet werden, um nach Erhalt die schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Alle Waren werden vom Anbieter angemessen verpackt, um ein Eintreffen am Zielort in unbeschädigtem Zustand sicherzustellen. Alle Exportsendungen müssen in Kisten verpackt und deren Inhalt gegen Rost geschützt oder auf sonstige Weise behandelt sein, um Beschädigungen beim Transit zu verhindern und alle Versandanforderungen für den Export zu erfüllen.

Inlandssendungen werden von dem durch den Käufer beauftragten Frachtführer vorgenommen und erfolgen unfrei, FOB Herkunftsort, sofern nicht in der Langzeitvereinbarung zwischen Anbieter und Käufer anderweitig angegeben. Internationale Sendungen erfolgen laut der INCOTERMS 2000 FCA, Herkunftshafen, sofern nicht in der Langzeitvereinbarung anderweitig angegeben.



23. BEDINGUNGEN ZU REGIERUNGSVERTRÄGEN:

Sofern auf der Vorderseite dieses Dokuments angegeben ist, dass die von dieser Bestellung abgedeckten Güter oder Dienstleistungen vom Käufer zwecks der Erfüllung eines Vertrages mit einer Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Erfüllung eines Untervertrages unter einem solchen Vertrag verwendet werden, willigt der Anbieter ein, sämtliche am Datum des Hauptvertrags geltenden Bestimmungen in Titel 48 aus dem Code of Federal Regulations („CFR“) mit Bezug auf die Beschaffung durch solche Regierungsbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika bei seiner Leistung einzuhalten, zu befolgen und ihnen nachzukommen.



24. KOSTENRECHUNGSNORMEN:

Sofern ausdrücklich auf der Vorderseite dieser Bestellung festgelegt, muss der Anbieter die Bestimmungen 100-679 des öffentlichen Rechts (Public Law) vom 1988 sowie die vom Cost Accounting Standards Board festgelegten Vorschriften, Regelungen und Normen, einschließlich Kapitel 99 aus der Federal Acquisition Regulation (FAR), einhalten. Der Anbieter stimmt zu, den Käufer zu entschädigen und schadlos zu halten in Bezug auf jedwede Haftung, Verluste oder Schäden, die sich aus dem etwaigen Versäumnis des Anbieters oder dessen Untervertragsnehmern ergeben, besagte Gesetze, Vorschriften, Regelungen oder Normen einzuhalten, die von Zeit zu Zeit geändert werden können.



25. KEINE ABTRETUNG ODER UNTERVERTRÄGE:
Diese Bestellung und die darin enthaltenen Rechte sind weder abtretbar noch verpfändbar und keine der vom Anbieter für den Käufer auszuführenden Arbeiten werden im Rahmen eines Untervertrages übertragen, sofern der Käufer dem nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat. Bei einer Einwilligung zum Abschluss von Unterverträgen ist der Anbieter weiterhin durch alle Bestimmungen dieser Bestellung gebunden und hat diesen nachzukommen.



26. ENTSCHÄDIGUNG/SCHADLOSHALTUNG:
Der Anbieter übernimmt die gesamte Verantwortung und Haftung für jedwede Schäden und/oder Verletzungen jeglicher Art oder Natur (einschließlich daraus resultierende Todesfälle) an jeglichen Personen und Sachen, die durch vom Anbieter hierunter zur Verfügung gestellte Güter oder Dienstleistungen verursacht werden, entstehen oder sich daraus ergeben. Mit Ausnahme des ausdrücklich per Gesetz verbotenen Umfangs, sofern zutreffend, stimmt der Anbieter zu, falls Ansprüche, gerichtliche Verfahren oder Rechtsstreitigkeiten für Schäden, Verletzungen und/oder den Tod gestellt oder herbeigeführt werden, den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche, gerichtliche Verfahren und/oder Rechtsstreitigkeiten schad- und klaglos zu halten; inbegriffen sind jegliche Verluste, Kosten, Ausgaben, Urteile, Abfindungsverbindlichkeiten, Schaden oder Verletzungen, einschließlich Anwaltshonorare und gerichtliche Auslagen, die dem Käufer, seinen leitenden Angestellten, Vertretern oder Mitarbeitern auf direkte oder indirekte Weise und als Konsequenz oder infolge eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter aufgrund eines solchen Anspruchs, Verfahrens und/oder einer solchen Rechtsstreitigkeit auferlegt werden oder wiederfahren können; des Weiteren stimmt der Anbieter zu auf Anfrage die Kosten für jegliche Verfahren und/oder Abfindungszahlung für den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter zu übernehmen, die vom Käufer, seinen leitenden Angestellten, Vertretern und Mitarbeitern im Rahmen eines solchen Anspruchs, Verfahrens und/oder einer solchen Rechtsstreitigkeit beanstandet werden können.



27. INDOSSAMENT DES ANBIETERS:
Der Anbieter muss auf eigene Kosten ein zusätzlich versichertes Indossament wie z. B. das ISO-Formular 6L 20 15 07 66 auf allen Policen, die in Übereinstimmung mit den oben genannten Versicherungsanforderungen abgeschlossen wurden, beschaffen. Auf dem besagten Indossament muss der Käufer als zusätzlicher Versicherter ausgewiesen werden und erklärt werden, dass die betroffenen Versicherungspolicen und der gemäß des Indossaments gewährte Schutz nicht gekündigt oder wesentlich geändert werden können, ohne den Käufer dreißig (30) Tage zuvor hiervon in Kenntnis gesetzt zu haben. Der Anbieter stimmt zu, dem Käufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Unterschrift der Bestellbestätigung eine Urkunde zukommen zu lassen, die bestätigt, dass die hierin in den Klauseln 16 und 17 geforderten Versicherungspolicen gültig und in Kraft getreten sind. Wenn der Anbieter dem Käufer eine entsprechende Urkunde nicht zukommen lassen kann, stellt dies aufseiten des Käufers keinen Kündigungsgrund dar und der Anbieter muss nichtsdestotrotz den Käufer entsprechend der hierin festgelegten Bestimmungen schad- und harmlos halten.



28. FORCE MAJEURE:
Diese Bestellung kann in den folgenden Fällen vom Käufer geändert werden: Feuer, Unfälle, Streiks, Regierungsmaßnahmen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflusses des Käufers; in diesen Fällen muss der Anbieter per Telegramm oder Postschreiben informiert werden und dem Käufer werden keine Strafen auferlegt, außer bei einer Kündigung; in diesem Fall muss der Anbieter für seine tatsächlichen Ausgaben in Bezug auf Arbeitszeit und Materialkosten infolge dieser Bestellung vergütet werden.



29. ARBEITSKAMPFMASSNAHMEN:
Wenn der Anbieter über tatsächliche oder mögliche Arbeitskampfmaßnahmen in Kenntnis ist, die die fristgerechte Erledigung der Bestellung verzögern oder möglicherweise verzögern werden, muss der Anbieter dies unverzüglich bekannt machen und alle für den Käufer in dieser Hinsicht relevanten Informationen offenlegen.



30. KUMULATIVE RECHTSMITTEL:
Die hier ausgeführten Rechte und Rechtsmittel des Käufers sind kumulativ und gelten zusätzlich zu sonstigen oder weiteren Rechten und Rechtsmitteln, die dem Käufer per Gesetz oder nach Billigkeit zustehen.



31. VERZICHT:
Das Versäumnis des Käufers, in einem oder mehreren Fällen auf der Ausführung dieser Bestellung zu bestehen, oder ein Verzicht des Käufers in Bezug auf Verstöße gegen die Bedingungen dieser Bestellung oder das Versäumnis des Käufers, hier enthaltene Rechte oder Privilegien auszuüben, gilt im Nachhinein nicht als der Verzicht auf derartige Bedingungen, Rechte oder Privilegien und dieselben bleiben weiterhin in Kraft und gültig. Das Unterlassen des Käufers gegen die in den Mitteilungen des Anbieters enthaltenen Bestimmungen zu widersprechen bedeutet nicht, dass der Käufer diese Bedingungen annimmt bzw. ablehnt.



32. CAPTIONS:
Die hierin verwendeten Überschriften dienen ausschließlich einer leichteren Orientierung und dürfen nicht in jeglicher Art und Weise als Einschränkung oder Erweiterung der in den betroffenen Klauseln verwendeten Sprache ausgelegt oder aufgefasst werden.



33. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER:
Der Anbieter muss die in diesem Vertrag festgelegten Arbeiten mithilfe seiner Mitarbeiter und Vertreter, die unter der Kontrolle des Anbieters stehen, ausführen.



34. EINHALTUNG VON GESETZEN UND REGELUNGEN:
Der Anbieter erklärt sich einverstanden, sämtliche Gesetze und Regelungen bezüglich der Produktion, des Verkaufs und der Lieferung der Güter oder der Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Bestellung einzuhalten, und stimmt zu, dass alle folglich notwendigen Bestimmungen durch Bezugnahme auf selbige zum Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Die Allgemeingültigkeit des Vorangegangenen wird dadurch nicht beschränkt.

a. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: Der Anbieter garantiert, dass die in dieser Bestellung abgedeckten Güter alle anwendbaren Anforderungen und Normen des Occupational Safety and Health Act von 1970 und des American National Standards Institute erfüllen. Des Weiteren stimmt der Anbieter zu, alle Wünsche des Kunden bezüglich besonderer Sicherheitsmerkmale einzuhalten und umzusetzen, unabhängig davon, ob diese im Occupational Safety and Health Act von 1970 oder vom American National Standards Institute vorgeschrieben sind. In dem Fall, dass der Käufer Schäden oder Verluste jeglicher Art erleidet infolge der Nichteinhaltung der Bestimmungen in dieser Klausel, stimmt der Anbieter zu, den Käufer in Bezug auf alle Schäden oder Verluste schad- und harmlos zu halten.

b. ARBEITSRECHT: Durch die Annahme dieser Bestellung garantiert der Anbieter, dass er alle geltenden Anforderungen des Fair Labour Standards Act von 1938 (29 U.S. Code 201-219) und, sofern auf diese Bestellung zutreffend, des Walsh-Healey Public Contracts Act (41 U.S. Code 35-45) und des Work Hours Act von 1962 (40 U.S. Code 327-332) sowie alle jeweiligen Änderungen und die Bestimmungen sonstiger Bundesgesetzte in Bezug auf Arbeitsbeziehungen, Mindestlohn und Arbeitsstunden, die momentan in Kraft sind oder in Zukunft verabschiedet werden, und alle gesetzlichen Normen und Vorschriften einhalten wird.

c. CHANCENGLEICHHEIT IM BERUFSLEBEN: Der Anbieter stimmt zu, dass er die Klauseln zu Chancengleichheit im Berufsleben in Abschnitt 202 des Exekutiverlasses (Executive Order) 11246 sowie alle Durchführungsbestimmungen und -anordnungen (41 C.F.R.S60-1.4) sofern zutreffend einhalten wird, die hiermit durch Bezugnahme auf selbige zum Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Gemäß des Exekutiverlasses 11246 in der jeweils gültigen Fassung und des Exekutiverlasses 11375 sowie der entsprechenden Bestimmungen wird hiermit vereinbart, dass die Klauseln zu Chancengleichheit im Berufsleben, die in Unterabschnitt 60-2.21b(2) enthalten sind, und die Bestimmungen des Abschnitts 503 des Rehabilitation Act von 1973 (Employment of Handicapped Persons) und Abschnitt 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 durch Bezugnahme auf die selbigen in jedem Vertrag und jeder Bestellung im Geltungsbereich der Bestimmungen aufgenommen werden.

d. LUFTREINHALTUNGSGESETZ: Der Anbieter garantiert, dass er gemäß Paragraf 611 der Clean Air Act Amendments von 1990 (Änderungen und Ergänzungen zum Luftreinhaltungsgesetz) und ähnlicher Regelungen alle Kennzeichnungspflichten für ozonabbauende Stoffe erfüllen wird.

e. CALIFORNIA PROPOSITION 65 (SAFE DRINKING WATER AND TOXIC ENFORCEMENT ACT VON 1986): Der Anbieter garantiert, dass der Kläger gemäß des § 25249.5 des California Health and Safety Code (California Proposition 65, Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986) alle Anforderungen bezüglich sicherem Trinkwasser und Giftstoffe einhalten wird.



35. QUECKSILBERFREIE UMGEBUNG:
Der Anbieter garantiert hiermit, dass alle hierunter gelieferten Güter frei von Quecksilber sind und in einer quecksilberfreien Umgebung produziert, getestet, verpackt und versandt wurden.



36. GELTENDES RECHT:

Diese Bestellung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Delaware der Vereinigten Staaten von Amerika ohne Rücksichtnahme auf Unstimmigkeiten mit anderen Rechtsvorschriften ausgelegt, interpretiert und durchgesetzt.



37. AUSLANDSERWERB:
Ist der Käufer der Importeur, gilt für sämtliche Transaktionen bezüglich eingeführter Güter Folgendes:

a. ANTI-DUMPING-REGELUNGEN: Der Anbieter garantiert die Durchführung sämtlicher hierunter getätigten Verkäufe zu nicht weniger als dem tatsächlichen Wert gemäß dem Anti-Dumping-Gesetz der USA (19 U.S.C. Sec. 160 et seq.) und die Entschädigung, Verteidigung und Schadloshaltung des Käufers durch den Anbieter in Bezug auf sämtliche Kosten oder Ausgaben (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eventuell auferlegte Anti-Dumping-Zölle), die sich aus oder in Verbindung mit Verstößen gegen diese Garantie ergeben.

Ist der Anbieter der Importeur, gilt für sämtliche Transaktionen bezüglich eingeführter Güter Folgendes:

a. IMPORTEUR: Der Anbieter stimmt zu, dass der Käufer keine Partei im Rahmen der Einfuhr von Gütern darstellt, dass die in dieser Bestellung aufgeführten Transaktionen im Anschluss an die Einfuhr durchgeführt werden und dass der Anbieter weder veranlassen noch zulassen wird, dass der Name des Käufers in Zollerklärungen als „Importeur“ ausgewiesen wird.

b. ZOLLRÜCKVERGÜTUNG: Auf Anfrage und sofern anwendbar stellt der Anbieter dem Käufer das korrekt ausgefüllte Zollformular 7543 mit dem Titel „Lieferbescheinigung“ zur Verfügung.